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EKD Pressemitteilung 77/2012

Systemwechsel des Gesundheits- und Pflegeversicherung

1. Das Jahr der Pflege
In der Gesundheitsreform der schwarz-gelben Bundesregierung ist 2011 das Jahr der Pflegeversicherung – so wie 2010 das Jahr der Krankenversicherung war. Ob es auch zum Jahr der Pflege wird, das wird sich in der öffentlichen Diskussion entscheiden. Immerhin hat der Bundesgesundheitsminister schon im Dezember mit Anhörungen begonnen, die sich zunächst um die Ausbildungsgänge die pflegenden Angehörigen  das Thema Demenz und den das Wohnquartier drehten, bevor dann im Juni/ Juli  die erwarteten Ecksteine zur Reform der Pflegeversicherung auf den Tisch gelegt werden soll. Und schon im letzten Jahr hat – unabhängig von den Überlegungen im BMG auch vorgelegt. Keine Frage: Pflege ist ein Zukunftsthema und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte zu der Frage, wie viel uns gute Pflege wert ist. Derzeit offenbar weit weniger als eine gute Medizin und Gesundheitsvorsorge: der Beitragssatz des sozialversicherungspflichtigen Einkommens zur Pflegeversicherung beträgt zur Zeit 1, 95 Prozent  bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, angesichts der enormen Herausforderungen, das bestehende Umlageverfahren durch Kapitalbildung zu ergänzen , die „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht“ ausgestaltet werden soll. Was das genau bedeutet, ob es etwa – ähnlich wie bei der Riester-Rente kapitalbildende Vorsorgeprodukte oder einen teilweisen Umstieg hin zu einer privaten Pflegeversicherung geben soll, ist noch unklar. Zudem sind längst auch Bedenken aus dem Unionslager laut geworden: So hat die Bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer , als sie zu einer möglichen kapitalgedeckten Zusatzversicherung befragt wurde, geäußert, für die entsprechenden Minimalbeiträge würde sich der Aufwand für eine zweite Säule nicht lohnen. Das gilt natürlich erst Recht für den Bürokratieaufwand, der entsteht, wenn die Beiträge auch noch individuell verwaltet werden sollen

Wichtiger als solche Kosten-Nutzen-Argumente sind aber aus meiner Sicht die Gerechtigkeitsfragen, die damit aufgeworfen sind: Es steht zu befürchten, dass die angedachte zweite Säule der Pflegeversicherung ein weiterer Schritt heraus aus dem paritätischen System unserer Sozialversicherungen ist und vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose belastet. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sie – wie im Fall der Riester-Rente- für die Bezieher geringer Einkommen nicht lohnt.

2. Ein Rückblick auf das GKV- FinG
Das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, das sei 1.1. dieses Jahres in Kraft ist, zeigt unverkennbar Tendenzen in diese Richtung. Das Wort des Rates der EKD, das im Oktober noch im parlamentarischen Verfahren erschien, hat nicht ohne Grund den Titel „ Das Prinzip der Solidarität steht auf dem Spiel“. Kritikpunkte des Rates sind:

  1. Die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die schon in der letzten Gesundheitsreform unterminiert wurde, wird mittelfristig eingefroren
  2. Die Ergänzung der einkommensrelativen Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch einen im Prinzip nach oben hin offenen, einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag ist der Einstieg in einen Paradigmenwechsel des Gesundheitswesens. Trotz der anteiligen Refinanzierung durch Steuern kommt es bei unterschiedlichen Beitragssätzen der Kassen zur Einschränkung der Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem diejenigen, die von einer  steuerfinanzierten Erstattung des Zusatzbeitrags abhängig sind und in Zukunft eine Refinanzierung nur für den durchschnittlichen Betrag der Versicherungskosten erhalten.
  3. Wer dagegen als Geringverdiener den eigenen Unterhalt noch gerade so sichern kann, wird mit dem Zusatzbeitrag überproportional belastet. Denn ein Sozialausgleich ist erst dann vorgesehen, wenn der „ durchschnittliche Zusatzbeitrag“ zwei Prozent des Bruttoeinkommens überschreitet. Die Höhe der derzeit noch ausstehenden Beiträge, über die die Kassen klagen, ist ein eindeutiges Signal. Zahlungsverzögerungen beim Zusatzbeitrag werden inzwischen erklärtermaßen sanktioniert.
  4. Die Erleichterung des Wechsels zwischen gesetzlicher Krankenversicherung ( GKV) und privater Krankenversichrung ( PV) führt zudem zu einer Bevorzugung der PKV und der nicht gesetzlich Versicherten Es besteht die Gefahr, dass der GKV die jungen Gutverdienenden abhandenkommen, während die Reform insgesamt Menschen mit geringem Einkommen überproportional belastet. Das steht im Widerspruch zum Leitbild der solidarischen Sicherungssysteme, zum Prinzip der Solidarität, nachdem die Starken die Schwachen stützen.
  5. Diese Veränderungen werden bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und entsprechenden Krankheitskosten spürbar werden. Sie haben ohnehin weit mehr Aufwendungen für zusätzliche Gesundheitsleistungen wie Praxisgebühr, Vorsorge- und Rehaleistungen, Fahrtkosten, Arzneimittel etc. Die EKD fordert deshalb ein Konzept, dass die oft beschworene Eigenverantwortung und gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich stärkt.
  6. Schließlich steht zu befürchten, dass die kurzfristigen Kostendämpfungsmaßnahmen  zu weiteren Personaleinsparungen und zu zunehmender Arbeitsverdichtung führen, die die Attraktivität der Gesundheitsberufe weiter verringern und den anstehenden Fachkräftemangel verschärfen.

3.Vor großen Herausforderungen
„Das Prinzip der Solidarität steht auf dem Spiel“ – das ist für eine EKD-Schrift ein herausfordernden Titel. Und tatsächlich wollte der Rat angesichts der Herausforderungen, vor denen das Gesundheits- und Pflegeversicherungssystem steht, eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen. Das ist bislang nicht gelungen. Zwar werden von Gesundheitsexperten, von Ärztevertretern, Politikern und der Versicherungswirtschaft Diskussionen in den Medien geführt, doch scheinen die Fragen insgesamt so komplex zu sein, dass viele Bürgerinnen und Bürger  in Ambivalenzen und vielleicht auch in Ängsten verharren. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich den Erhalt der solidarischen Sicherungssysteme wünscht; gerade während und nach der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sie zu Stabilität beigetragen und eine schnelle wirtschaftliche Erholung ermöglicht. Zugleich aber herrscht offenbar Skepsis, ob sich die bisherige Gestalt unserer Sozialversicherungen angesichts von Globalisierung und demographischem Wandel erhalten lässt.

Ebenso ambivalent ist die Situation der Gesundheitsberufe. Wie alle Dienstleistungen, die sich gar nicht oder nur schwer in Ausland verlagern lassen, stehen sie angesichts des europäischen Wettbewerbs unter erheblichem Kostendruck. Die Dienstleistungsfreiheit, die ab Mai 2011 im vereinten Europa gilt, wird diese Situation verschärfen. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, der im letzten Jahr durchgesetzt wurde, hat bislang nicht verhindern können, dass  deutsche Familien günstigere osteuropäische Haushaltshilfen nutzen, weil sie sich hiesige professionelle Pflegekräfte nicht leisten können oder wollen. Andererseits ist der kommende Fachkräftemangel gerade in der Pflege schon heute spürbar. Pflege steht damit in einer besonderen Zerreißprobe: wo sie privat finanziert werden muss, wird sie von den Hilfebedürftigen als zu teuer erlebt – zugleich aber tragen die geringen Entgelte und die schwierigen Arbeitsbedingungen schon jetzt dazu bei, dass nicht genug  Menschen bereits sind, einen Pflegeberuf zu ergreifen.

Pflege wird zu einem Mangelberuf. Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bei konstanter altersspezifischer Pflegewahrscheinlichkeit von aktuell ca. 2,3 Mio. bis 2020 auf 2,8 Mio. und bis 2030 auf 3,3 Mio. steigen wird. Auch wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass die altersspezifische Pflegewahrscheinlichkeit abnimmt, weil wir aufgrund des medizintechnischen Fortschritts, einer besseren Prävention und einer verbesserter Rehabilitationsangebote länger eigenständig leben können, ist immer noch mit  2,68 Mio Pflegebedürftigen .im Jahr 2020 und  2,95 Mio. Mio. im Jahr 2030 zu rechnen. .

Seit Ende vergangenen Jahres wird vom Bundesgesundheitsministerium öffentlich thematisiert, dass die Reserven der Pflegeversicherung bald schon aufgebraucht sein werden. Das gilt umso mehr, als sich seit Einführung der Pflegeversicherung ein Trend zur stationären Pflege beobachten lässt – obwohl das Leitbild „ambulant vor stationär“ gilt. [1]; Der prozentuale Anteil der Pflegebedürftigen in Heimen steigt stetig und hat zwischen 1998 bis 2007 von 29,4% auf 33,1% zugenommen. Dahinter steht ein gesellschaftlicher Wandel, der mit dem demographischen einhergeht: Bis weit in die Nachkriegszeit hinein wurden die so genannten Care-Aufgaben von Frauen übernommen, die auf berufliche Entfaltung verzichteten und dafür einen großen Teil der Familienarbeit und der sozialen Arbeit unentgeltlich übernahmen. Hier haben sich nicht nur die Rollenbilder und Familienstrukturen geändert, sondern auch der Bedarf der Wirtschaft nach qualifizierten Männern und Frauen hat dazu beigetragen, dass das so genannte „Töchter- und Schwiegertöchter-Pflegepotenzial“ kontinuierlich sinkt. Die wachsende berufliche Mobilität und geringere Kinderzahlen  haben die familiären Netze zudem ausgedünnt. Die wachsende Zahl von Single – und kinderlosen Paarhaushalten lässt nun erwarten, dass die Notwendigkeit professioneller Dienstleistungen in der Pflege weiter steigt.

Aber nicht nur die Zahl der Leistungsempfänger in der Pflegeversicherung ändert sich, nicht nur Quantität und Qualität der erwarteten Dienstleistungen - auch die Zahl der Beitragszahler geht zurück und darüber hinaus die der beitragspflichtigen Einkommen. Während die Angebote sich notwendig ausweiten, schrumpfen die Einnahmen. Das schon jetzt im Verhältnis zu den wachsenden Ausgaben schwache Wachstum der Einnahmen ist nämlich nicht auf demografische Effekte zurückzuführen; es hat mit der Stagnation der Realeinkommen und dem Trends zu nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten Jahren zu tun. Die Ausgaben steigen, die Einnahmen brechen weg.

Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen ähnlich wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigende Beitragssätze und finanzielle Belastungen auf uns zu kommen. Weil die Pflege aber nur eine Teilversicherung ist, treffen die Kostensteigerungen aber nicht nur die Beitragszahler, sondern vor allem die Pflegebedürftigen selbst und. die Kommunen, die die Hilfe zur Pflege zahlen. Und die Zahl der Menschen, die Hilfe zur Pflege beantragen mussten, ist in den letzten 10 Jahren bereits von 290.000 auf 322.000 gestiegen. Armutsgefährdung durch Pflegebedürftigkeit wird also in Zukunft wieder häufiger sein. Armutsvermeidung und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe war aber einst das Motiv zur Gründung der Pflegeversicherung. Die Beantragung von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit wurde deshalb als unwürdig empfunden, weil das Pflegerisiko uns mit zunehmendem Alter alle treffen kann.

Anders als die Krankenversicherung war die Pflegeversicherung allerdings von Anfang an nur ein „ Teilkasko-Versicherung“  – von Anfang an gedacht als Kombination von Solidarität und Eigenverantwortung, von Eigenleistung mit Geld- und Sachleistungen aus der Versicherung. Das war ein Paradigmenwechsel im Sozialversicherungssystem, der damals vor allem deshalb nicht kritisch diskutiert wurde, weil die Mehrzahl der Akteure dankbar war, dass der Überforderung und.  Armutsgefährdung der Pflegehaushalte und die wachsende Professionalisierung der Pflege überhaupt politisch Rechnung getragen wurde. Dass zugleich mit der Einführung der Pflegeversicherung der freigemeinnützige Wohlfahrtsmarkt für den Wettbewerb mit privaten Anbietern geöffnet wurde, wurde allerdings von Anfang an umso heftiger diskutiert.

4. Wettbewerb und Eigenverantwortung
Seit Ende der 80er Jahre beobachten wir eine zunehmend wettbewerbliche Ausrichtung des Gesundheitswesens. Hilfeangebote werden als Dienstleistungen begriffen, die- ganz wie auf anderen Märkten- in Konkurrenz zueinander stehen  Mit ihren Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten als Kunden sollen Kranke und pflegebedürftige Menschen den Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität befördern. Zugleich wurde die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger mehr in den Mittelpunkt gerückt. So wurde zum Beispiel im Krankenversicherungssystem mehr und mehr zwischen solidarisch abzusichernden Grundleistungen und privat abzusichernden Ergänzungsleistungen unterschieden. Inzwischen werden auch stärkere Kostenbeteiligungen bei selbstverschuldeten Krankheiten diskutiert. Nahezu zeitglich wurde in der Rentenversicherung mit der „Riester-Rente“ eine zusätzliche Säule der finanziellen Eigenvorsorge aufgebaut. Wettbewerb und Eigenverantwortung sowie die zunehmende Privatisierung von Leistungen und Risiken haben das Paradigma sozialer Sicherung durchgängig verändert.

Viele sehen darin eine große Chance. Gerade die Herausforderungen, die mit dem demographischen Wandel auf uns zukommen, könnten einen Beschäftigungsboom in der Gesundheitsbranche auslösen, heißt es, den sagenhaften 6. Kontradieff. Wer heute Gesundheits- und Pflegedienstleistungen anbietet, ist also allemal auf der sicheren Seite. Das Gesundheitssystem sei „Kostenfaktor und Zukunftsbranche“ heißt es bereits im Sondergutachten des ehemaligen Sachverständigenrats für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen von 1996 und 1997. Dort ist dann von „lukrativen Geschäftsfeldern“ und von „eigenverantwortlichen Kunden“ mit einer auszuschöpfenden „Zahlungsbereitschaft“ die Rede. Ein zweiter Gesundheitsmarkt ist längst entstanden und die „Unterfinanzierung“ des ersten dient dazu, neue Einnahmequellen auch bei den Versicherten selbst zu erschließen- durch Zusatzangebote, Zusatzbeiträge, private Zusatzversicherungen. Die öffentliche Debatte ist inzwischen von dieser ökonomisierten Sprache bestimmt. Und die eben schon erwähnten medialen Debatten zwischen Politik, Wirtschaft und Verbandsfunktionären verdrängen andere, wichtige Fragen – etwa die, wie wir Krankheit und Pflegebedürftigkeit bewältigen oder wie wir mit der grundlegenden Asymmetrie zwischen Hilfebedürftigem und Helfer, Arzt und Patient, zwischen Pflegeperson und Pflegebedürftigen umgehen. Nur in der Debatte um Demenz, die mehr von den Angehörigen bestimmt wird, ist das anders- vielleicht deshalb, weil wir in diesem Feld noch wenig einschlägige Medikamente haben.

Keine Frage: die wirtschaftliche Prüfung ist nötig. Aus Pflichtbeiträgen dürfen keine unwirtschaftlichen Leistungen, Strukturen und Prozesse finanziert werden. Inanspruchnahme, Vergütung, Zulassung, Qualität der Versorgung  müssen immer wieder hinterfragt und verbessert werden. Aber ohne adäquate Rahmensetzungen können marktliche und wettbewerbliche Instrumente die Ausgrenzung sozial schwacher, kranker, behinderter Menschen fördern.

5. Eine kurze Erinnerung an die Grundlagen
In biblischen Zeiten war Kranksein eines der größten Hindernisse für soziale Teilhabe und führte schnell zum Ausschluss aus der Gemeinschaft. Dass sich das im Laufe der Geschichte verändert hat, ist nicht zuletzt eine Konsequenz der christlichen Kultur. Die Hilfe für Kranke und Pflegebedürftige  und die materielle Absicherung gegen Krankheitsrisiken gehören zur sozialen Verfasstheit unserer Gesellschaft. Die Hilfsbereitschaft der Einzelnen und die sozialstaatliche Daseinsvorsorge, familiäres und nachbarschaftliches Engagement und staatlich garantierte Absicherung müssen dabei  Hand in Hand gehen. Deswegen darf die Ermutigung zur Eigenverantwortung nicht gegen staatlich organisierte Solidarität ausgespielt werden. Das gilt vor allem, wenn Krankheit, Behinderung oder materielle Armut Eigenverantwortung schwer machen.

Solidarität ist im Interesse aller- gleich ob wir persönlich aus den biblischen Quellen leben oder nicht. Neuere sozialwissenschaftliche Vergleichsstudien[2] haben gezeigt, was auch eine christlichen Ethik bewegt: Wenn Nationen einen vergleichbaren Wohlstand produzieren, aber das eine Mal Einkommen und Vermögen sehr unterschiedlich, das andere Mal recht gleichmäßig verteilt sind, dann sind die Menschen im Durchschnitt umso glücklicher, gesünder, gebildeter und weniger von Kriminalität betroffen je eher die Gesellschaft von Gleichheit geprägt ist.. Das gilt für alle - nicht nur für die Benachteiligten. Wechselseitige Hilfe und Solidarität  zwischen den Generationen, in Belegschaften und Nachbarschaften fördern das Gefühl von Selbstwert und Würde, aus dem wir alle leben. Und fast alle Menschen wünschen sich eine Gesellschaft, in der Menschen nicht allein bleiben, wenn sie besonderen Lebensrisiken ausgesetzt sind- Risiken, die jeden treffen können. Das ist auch der Grund, warum Menschen sich ehrenamtlich engagieren, sich um kranke Angehörige kümmern und eben auch die solidarischen Sicherungssysteme erhalten wollen. Die evangelischen und katholischen Arbeitnehmerverbände haben das in ihrem Aufruf zu den Sozialwahlen so ausgedrückt: „Wir wollen, dass allen Versicherten bei Krankheit, Behinderung, Pflege oder Unfall unabhängig von Einkommen, Alter oder sozialer Schicht eine umfassende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu Teil wird.“.

 

6.Zukunft der Pflegeversicherung
Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, müssen die Aufgaben und die Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung auch in Zukunft so beschrieben werden,  dass sie einerseits von privaten Versicherungssystemen, andererseits aber auch von rein steuerfinanzierten staatlichen Sozialleistungen unterscheidbar bleiben. Dazu muss genauer definiert werden, welche Aufgaben- zum Beispiel in der  Infrastruktur des Gesundheitswesens oder bei der Prävention, direkt vom Staat geleistet, also über Steuerzuschüsse für die Kassen zu unterstützen sind. Die Entwicklung der letzten Jahre hin zu immer mehr Zusatzbeiträgen, Zuzahlungen und zusätzlichen privaten Versicherungsleistungen, hin zu immer mehr Privatisierung der Risiken  muss kritisch diskutiert werden.

Aber auch die alte Aufteilung des deutschen Kranken- und Pflegeversicherungsmarktes in ein gesetzliches und privates System mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten je nach Einkommen und beruflichem Status wird angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung problematischer. Auf Dauer wird es darum gehen, allen Menschen die medizinisch und pflegerisch notwendigen Leistungen auf dem Stand der Wissenschaft anzubieten, bei unterschiedlichen Angeboten gleiche Wahlmöglichkeiten zu eröffnet´ und eine weitere Entsolidarisierung gerade der gut Verdienenden zu verhindern. Dabei ist es selbstverständlich, das Vertrauen der Versicherten auf eine verlässliche Weiterentwicklung des Systems zu erhalten und auch die „Pfadabhängigkeiten“ des Systems zu berücksichtigen. In den Niederlanden allerdings, dem einzigen europäischen Land, das bis 2006 ein dem ähnliches duales System hatte, ist inzwischen gleichwohl ein einheitlicher Ordnungsrahmen  entwickelt worden, der mit einer stärkeren Verankerung im Steuersystem einhergeht.

Die Aufspaltung des Versicherungsmarktes und die Entsolidarisierungstendenzen sind in der Pflegeversicherung noch bedrohlicher als in der Krankenversicherung. Denn die Sach- und Geldleistungen tragen ohnehin nur einen Teil zum tatsächlichen Einsatz an Zeit und Geld bei, der Geringverdiener ungleich stärker trifft als Wohlhabende. Eine Erweiterung der Einkommensbasis und eine Aufstockung des kollektiven Kapitalstocks in der Pflegeversicherung wäre einer weiteren Privatisierung deshalb unbedingt  vorzuziehen. Die EKD hat sich übrigens schon  in ihrer letzten Gesundheitsdenkschrift von 2004 dafür ausgesprochen, bei der Bemessung der Beitragssätze zur Krankenversicherung nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch andere Einkommensarten einzubeziehen. Auch im Aufruf der christlichen Arbeitnehmer zu den Sozialwahlen heißt es: „Wir wollen, dass alle Einkunftsarten in den Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen zur Finanzierung herangezogen werden, um einerseits den Faktor Arbeit zu entlasten und andererseits die Risiken aus dem Arbeitsmarkt und der veränderten Lebensgestaltung zu verringern.“

Einige der Probleme der Pflegeversicherung haben damit zu tun, dass sie sich eben nicht nahtlos in das Sozialversicherungssystem einfügt. Die nächsten Schritte der Gesetzgebung müssen ein Gesamtkonzept zur Versorgung, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen im Auge haben. Dabei geht es möglicherweise auch um neue Schwerpunkte zwischen hochtechnisierter Medizin und pflegerischer Versorgung. Vor allem aber geht es um die Verzahnung der verschiedenen Systeme. Wichtige Schnittstellenprobleme bestehen zur im SGB V geregelten Gesetzlichen Krankenversicherung, zur im SGB XII geregelten Hilfe zur Pflege und zur im SGB IX und SGB XII (Eingliederungshilfe) geregelten sozialrechtlichen Sicherung behinderter Menschen. Besonders problematisch ist dabei die Nahtstelle zwischen Pflegeversicherung und der  sozialrechtlichen Sicherung behinderter Menschen .Denn der Pflegebedürftigkeitsbegriff das Ziel der Befähigung zur Teilhabe an der Gesellschaft bislang nicht - geschweige denn die Möglichkeit eines persönlichen Budgets. In Zukunft muss aber der Pflegebegriff insgesamt so gestaltet werden, dass er auf den Grad der verbliebenen Selbstständigkeit ausgerichtet ist.

Pflege ist mehr als die Bereitstellung medizinischer und pflegerischer Dienstleistungen Pflegebedarf geht vielfach auch mit einem hauswirtschaftlichen Hilfebedarf einher. Wenn dieses Problem nicht zufriedenstellend gelöst ist, kommt es zu durchaus vermeidbaren stationären Versorgungen. Alltags- und Haushaltshilfen, der Ausbau von Beratungsangeboten, ein funktionierendes Case Management bei komplexen Bedarfslagen ist unabdingbar, wenn Unter- und Fehlversorgungen vermieden werden sollen. Letztlich ist die Unterstützung Hilfe- und pflegebedürftiger Menschen  eine Querschnittsaufgabe, die sektoren- und berufsgruppenübergreifend zu erfolgen hat – Ärzte und Pflegende, Berater und Sozialpädagogen müssen dabei professionsübergreifende zusammenarbeiten. Eine Ausdifferenzierung unserer sozialen Sicherungssysteme führt dazu, dass die Verzahnung der verschiedenen Systeme häufig nicht reibungslos funktioniert. Menschen mit ähnlichen Bedarfen erhalten, je  nach Zuordnung zu den verschiedenen Systemen, inhaltlich und qualitativ unterschiedliche Leistungen oder sie sind im Übergang von einem zum anderen System z.B. nach Krankenhausaufenthalten unterversorgt sind.

 

7. Zukunft der Pflege
Aber nicht nur die Verzahnung der unterschiedlichen Systeme, sondern auch die gute Kooperation zwischen Fachkräften, Hilfskräften, Nachbarschaftsnetzen und Ehrenamtlichen ist auf Dauer unverzichtbar. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als einen Mentalitätswandel. Und es geht nicht nur um unser Geld und die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen, sondern auch um unseren Umgang mit Zeit, mit Hilfsbedürftigkeit und Solidarität. Schon jetzt eröffnen Seniorengenossenschaften, Mehrgenerationenprojekte und Demenznetzwerke neue Möglichkeiten im Quartier. „Junge Alte“ wollen ihre Zukunft aktiv gestalten und die Angehörigen Demenzerkrankter machen die Teilhabe wie die Pflegesituation von Älteren zum öffentlichen Thema. Angesichts einer durchschnittlichen häuslichen Pflegezeit von acht Jahren wächst das Interesse, Beruf und Pflegearbeit gut vereinbaren zu können. Unter den Bedingungen einer Erwerbsgesellschaft ist klar: ohne eine gute Infrastruktur und bezahlbare Dienstleistungen, ohne öffentliche Unterstützung wie Vereinbarkeitsregeln in der Wirtschaft ist die Pflege Angehöriger nicht zu leisten. Der Gesetzentwurf für die Familienpflegezeit geht in die richtige Richtung – allerdings genügt es nicht, dabei auf freiwillige Vereinbarungen zu setzen. Pflegende Angehörige brauchen Rechtssicherheit. Und sie brauchen politische Konzepte, die die Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung, die Pflegezeiten erwerbstätiger Angehöriger und die Beitragszahlungen in der Rente umfassen.

Wenn wir den künftigen Personalnotstand angehen und eine qualitativ hochwertige Versorgung sichern wollen, sind alle Akteure gefragt Denn das Image der Pflege und der Pflegeberufe muss sich ändern. Anzeigenkampagnen genügen dazu nicht. Was tatsächlich geleistet wird – zuerst in den Häusern und dann in den Heimen- braucht Anerkennung. Außerdem ist es nötig, die Professionalität von Pflegearbeit bewusst zu machen und sie nicht durch weitere Dequalifizierungsprozesse zu unterlaufen. Im Gegenteil: wir brauchen eine bessere Selbstorganisation der Pflegenden, ein bewusste Selbstkontrolle der professionellen Qualität. Dazu sind attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ebenso nötig wie die entsprechenden Studiengänge. Darüber hinaus kann die Schaffung gestufter Ausbildungsgänge und die Finanzierung von sozialpädagogischen Begleitmaßnahmen auch gering Qualifizierten eine wirkliche Perspektive bieten, ohne dass die Versorgungsqualität leidet oder Mitarbeitende überfordert werden. Solche Ausbildungsreformen- zum Beispiel im Blick auf eine gemeinsame Grundausbildung- werden seit langem diskutiert; aber der Prozess ist über Modellversuche und Grundsatzpapiere noch nicht wesentlich herausgekommen. Wichtig ist letztlich auch die Vereinheitlichung der Schulformen und der Finanzierung von Ausbildung. Aber die allermeisten Auszubildenden sind – trotz aller Belastungen überzeugt von ihrem Beruf. Was am Ende unverzichtbar ist, geht darüber hinaus: wir brauchen gesicherte und ausreichend entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Und auch das ist eine Frage der Finanzierung und der Pflegeversicherung.

 

Cornelia Coenen-Marx

 



[1] Ein Pflegebedürftiger kostet bei ambulanter Pflege durchschnittlich 6600 Euro, bei stationärer Pflege durchschnittlich 16100 Euro im Jahr.

[2] Vgl. R. Wilkinson, K. Pickett, Gleichheit ist Glück. Warum gerechte Gesellschaften für alle besser sind. Berlin 2009; A. Pacek, B. Radcliff, Assessing the Welfare State. The Politics of Happiness, in: Perspectives on Politics (2008), 6: 267-277.

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